Grad
der
Exposition |
Art der Exposition |
Immunprophylaxe *
(Beipackzettel beachten) |
durch ein tollwutverdächtiges
oder tollwütiges Wild- oder Haustier** |
durch einen Tollwutimpfstoffköder |
| I |
 | Berühren/Füttern von Tieren |
 | Belecken der intakten Haut |
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 | Berühren von Impfstoffködern bei intakter Haut |
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Keine Impfung |
| II |
 | Knabbern an der unbedeckten Haut |
 | oberflächliche, nicht blutende Kratzer durch ein
Tier |
 | Belecken der nicht intakten Haut |
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 | Kontakt mit der Impfflüssigkeit eines beschädigten Impfstoffköders mit nicht intakter Haut |
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Impfung |
| III |
 | Jegliche Bißverletzung oder Kratzwunden |
 | Kontamination von Schleimhäuten mit Speichel (z.B. durch Lecken, Spritzer) |
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 | Kontamination von Schleimhäuten und frischen Hautverletzungen mit der Impfflüssigkeit eines beschädigten Impfstoffköders |
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Impfung und einmalig simultan mit der ersten Impfung passive Immunisierung mit Tollwut-Immunglobulin (20 IE/kg Körpergewicht) |
 | Möglicherweise kontaminierte Körperstellen und alle Wunden sind unverzüglich und großzügig mit Seife oder Detergenzien zu reinigen, mit Wasser gründlich zu spülen und mit 70%igem Alkohol oder einem Jodpräparat zu behandeln; dies gilt auch bei einer Kontamination mit Impfflüssigkeit eines Impfstoffköders. |
 | Bei Expositionsgrad III wird vom Tollwut-Immunglobulin soviel wie möglich in und um die Wunde instilliert und die verbleibende Menge intramuskulär verabreicht. Wunden sollten möglichst nicht primär genäht werden. |
 | Bei erneuter Exposition einer Person, die bereits vorher mit Tollwut-Zellkulturimpfstoffen geimpft wurde, sind die Angaben des Herstellers zu beachten. |
 | Bei Impfanamnese mit unvollständiger Impfung oder Impfung mit in der EU nicht zugelassenen Impfstoffen wird entsprechend
der obenstehenden Tabelle eine vollständige Immunprophylaxe durchgeführt. |
 | Bei gegebener Indikation ist die Immunprophylaxe unverzüglich durchzuführen;
kein Abwarten bis zur Klärung des Infektionsverdachts beim
Tier. Wird der Tollwutverdacht beim Tier durch tierärztliche Untersuchung entkräftet, kann die Immunprophylaxe abgebrochen oder als präexpositionelle Impfung weitergeführt werden. |
 | Zu beachten ist die Überprüfung der Tetanus-Impfdokumentation, bei Notwendigkeit gleichzeitige Tetanus-Immunprophylaxe (siehe
Tabelle
Tetanus-Immunprophylaxe im Verletzungsfall). |